Ab 15.01.2022:
Seit Samstag, den 15. Januar 2022, gelten neue Corona-Regeln für körpernahe Dienstleistungen:
1. 2G-Regelung: Sofern Kundinnen und Kunden bei Behandlungen eine Maske tragen können, müssen sie doppelt geimpft oder genesen sein.
→ Bitte zeige vor jeder Behandlung den entsprechenden Nachweis + Personalausweis vor.
2. 2G + -Regelung: Bei Behandlungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen Kundinnen und Kunden doppelt geimpft/genesen UND zusätzlich getestet sein oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (geboosterte Personen).
Keinen zusätzlichen Test benötigen außerdem doppelt geimpfte Personen, die zusätzlich genesen oder deren zweite Impfung weniger als 3 Monate zurück liegt.
Minderjährige müssen getestet sein oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, müssen dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und ebenfalls getestet sein.
Für Testnachweise gilt:
– Antigen-Schnelltests dürfen max. 24 Std. alt sein
– PCR-Tests max. 48 Std.
– Selbsttests dürfen nur vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden (dann bitte 15-20 Min. vor Terminbeginn im Studio erscheinen)
Vielen Dank für Dein Verständnis.
Dein ME Beauty Team ♥